Versicherungsrecht

Recht_VersicherungsrechtIch betreue seit vielen Jahren Mandate aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts. Darunter fallen unter anderem Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Sachversicherungen.


Berufsunfähigkeitsversicherung - Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Viele verantwortungsbewußte Mandanten versuchen durch den Abschluß von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Vorsorge dafür zu treffen, die Lücken zu schließen, die sich in dem bestehenden Sozialversicherungssystem zunehmend auftun. Außerdem wollen sie ihre Hinterbliebenen nach dem Tod abgesichert wissen.

Sowohl bei Lebens- als auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es jedoch oftmals Schwierigkeiten, wenn die Zahlungsverpflichtung der Versicherung ansteht.

Dann ist der Versicherte ohne anwaltliche Hilfe nicht in der Lage, sich gegen die Versicherung erfolgreich zur Wehr zu setzen. Die häufigsten Fälle, in denen dies notwendig wird, sind:

  • Streit über die Frage, ob der Versicherte tatsächlich berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist;
  • Möglichkeit der Verweisung des Versicherten auf einen anderen Beruf;
  • Zulässigkeit des Rücktritts der Versicherungsgesellschaft vom Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung.

 

Private Unfallversicherung

Eine abgeschlossene Unfallversicherung leistet allein aufgrund eines Unfalls, nicht aber bei Krankheit. Streit besteht hier oftmals schon darüber, ob ein Unfall vorliegt. Wieviel die Versicherung zahlen muß, hängt vom Grad der Invalidität ab. Hier gibt es des öfteren Auseinandersetzungen mit dem Versicherer über die Frage, wie hoch der Grad der Invalidität in Prozentpunkten tatsächlich ist. Bemessungsgrundlage ist die sogenannte "Gliedertaxe".

 

Private Haftpflicht- und Sachversicherungen

Wann Ihre diesbezüglichen Versicherungen einzutreten haben, ist regelmäßig in den zugrundeliegenden Bedingungen verankert.

Oftmals gibt es aber Streit darüber, ob nicht unter bestimmten Voraussetzungen Leistungsfreiheit des Versicherers vorliegt. Hier spielt die Frage von Obliegenheitsverletzungen die entscheidende Rolle. Eine solche kann sowohl im Zusammenhang mit der angeblich fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles erfolgen, als auch nach Eintritt desselben.

Eine offengelassene Türe oder ein Wohnungsfenster führen oft zur Leistungsverweigerung der Einbruchs- bzw. Diebstahlsversicherung.

Die verspätete Übergabe der Liste mit den gestohlenen Gegenständen an die Polizei zieht oftmals auch den Verlust der Versicherungsleistung nach sich.

Eine umfassende Rechtsschutzversicherung beinhaltet auch Streitigkeiten im Versicherungs-vertragsrecht. Das bedeutet, daß Ihre Rechtsschutzversicherung für Rechtstreitigkeiten mit dem Versicherer über dessen Eintrittspflicht ihrerseits bedingungsgemäß das Kostenrisiko übernimmt. Im Einzelfall empfiehlt es sich, zuvor bei der Rechtsschutzversicherung Rückfrage zu halten.

 

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