Bürgerliches Recht

Recht_BuergerlichesRechtBürgerliches Recht:

Soweit nicht bereits von meinen anderen Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkten (Straßenverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht) umfaßt, bearbeite ich in meiner weitgehend zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei die weiteren Bereiche des bürgerlichen Rechts wie Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Schadensersatzrecht,. Erbrecht und Forderungseinzug.

Das Vertragsrecht umfaßt zum Beispiel Kaufverträge und Werkverträge und die daraus resultierenden Leistungsstörungen.

Soweit das Grundstücksrecht nicht in den Bereich der notariellen Tätigkeit fällt, berate ich Mandanten bezüglich aller damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Gleiches gilt für den Bereich des Erbrechts.

Einen breiten Raum im Rahmen meiner Tätigkeit nimmt auch der Forderungseinzug (Mahnwesen) ein.

Zumeist handelt es sich hierbei um nicht gezahlte Kaufpreisforderungen. Aber auch Ansprüche aus Werkverträgen, Dienstverträgen oder aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen können Gegenstand eines Mahnverfahrens sein.

Privates Baurecht (Einzug berechtigter, bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen) gehört ebenso zu meiner Tätigkeit wie Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Problemen.

Zum Bürgerlichen Recht gehört beispielsweise das Anfechtungsgesetz (AnfG). Unter bestimmten Umständen kann ein Gläubiger Geschäfte eines Schuldners anfechten, mit denen der Schuldner gezielt Vermögen beiseite geschafft hat. Dies ist im Anfechtungsgesetz geregelt.

Das umfangreichste und wichtigste zivilrechtliche Gesetz ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Seine Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine Spezialvorschriften (zum Beispiel im Handelsrecht) bestehen. Das BGB ist in 5 Bücher aufgeteilt.

Im ersten Buch, dem Allgemeinen Teil, stehen Bestimmungen über Personen, Sachen, Rechte, Fristen, Verjährung, Willenserklärungen und andere Grundbegriffe des Zivilrechtes, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen einheitlich gelten.

Das zweite Buch regelt das Schuldrecht, also das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger und die verschiedenen Verträge und andere Gründe, aus denen Schuldverhältnisse entstehen können. Weite Teile des Schuldrechts sind zum 01.01.2002 grundlegend geändert worden. Gleiches gilt auch für das Verjährungsrecht. Im einzelnen soll aber an dieser Stelle auf die entsprechenden Änderungen nicht eingegangen werden. Dies würde den Rahmen der Kurzdarstellung sprengen.

Das dritte Buch handelt vom Sachenrecht, regelt also den Besitz, das Eigentum und seine Übertragung, Pfandrechte, den Nießbrauch, Hypotheken und andere Rechte an Grundstücken.

Im vierten Buch ist das Familienrecht zu finden, zu dem auch Vormundschaft und Betreuung gehören.

Im fünften Buch ist schließlich das Erbrecht geregelt.

Weitere wichtige Gesetze und Verordnungen sind:

  • Haftpflichtgesetz (HPflG)
  • Insolvenzordnung (InsO)
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Scheckgesetz (ScheckG)
  • Wechselgesetz (WechselG)
  • Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Zivilprozeßordnung (ZPO)

 

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